Heute hat ein Kunde seine Ware zurückgesendet: Sein Starterset und ein paar Liquids. Seine Begründung war, dass er kein „Frostschutzmittel“ dampfen will. Da fragt man sich natürlich wie man auf so etwas kommt:

In letzter Zeit waren die Medien voll von Berichten über die angeblichen Gesundheitsrisiken, die die elektrische Zigarette und die Liquids mit sich bringen. Hauptkritikpunkt der Medienberichterstattung dabei ist der Hinweis auf Propylenglykol (PG), das als Inhaltsstoff in den Liquids für elektrische Zigaretten enthalten ist. PG wird in den Medienberichten fälschlicher- und fatalerweise mit Frostschutzmitteln gleichgesetzt. Zwei entscheidende Gegenargumente werden dabei leider meist in den Berichterstattungen nicht berücksichtigt:
- Es existieren zwei unterschiedliche Arten von PG (pharmazeutisches und industrielles PG), die sich in grundlegender Art und Weise unterscheiden
- In vielen Produkten des täglichen Bedarfs ist PG als ein von der EU zugelassener Inhaltsstoff enthalten
PG wird von den Gegnern der E-Zigarette häufig in ihrer Argumentation mit Frostschutzmitteln gleichgesetzt. Man muss jedoch zwischen industriellem und pharmazeutischem PG unterscheiden. Das industrielle PG wird auch unter anderem in Frostschutzmitteln eingesetzt, wie zum Beispiel auch Alkohol.
Was jedoch bei der Herstellung von Liquids für elektrische Zigaretten zum Einsatz kommt ist pharmazeutisches PG, das ein in der EU als Lebensmittelzusatz zugelassenes Produkt ist. Es wird unter strengen Qualitäts- und Hygienevorgaben für die Benutzung durch Menschen und Tieren hergestellt und ist völlig unbedenklich. Pharmazeutisches PG ist Inhaltsstoff in zahlreichen Produkten des täglichen Konsums:
es ist unter anderem in Hygieneartikeln wie Hautcreme, Zahnpasta und Deo als Feuchthaltemittel und Weichmacher enthalten. Fast alle Tabakprodukte enthalten außerdem pharmazeutisches PG als Zusatzstoff: es wird dort als Feuchthaltemittel sowohl dem Zigarettentabak als auch dem Wasserpfeifentabak zugesetzt. Das heißt, dass jede „normale“ Zigarette PG enthält, genau wie eine elektrische Zigarette bzw. Liquids.
Aber auch in den Nahrungsmitteln, die wir täglich zu uns nehmen, ist pharmazeutisches PG enthalten. Es wird hierbei als Geschmacksträger und Süßungsmittel eingesetzt, um Farben oder den Geschmack in Lebensmitteln zu intensivieren. Pharmazeutisches PG ist in Bier, Salatdressings oder Backmischungen enthalten. Die genaue Bezeichnung von PG in der Lebensmittelindustrie lautet E1520.
Auch in der streng überwachten Pharma- und Medizinbranche kommt pharmazeutisches PG als zugelassener Inhaltsstoff zum Einsatz, unter anderem als Träger für Inhalationsmittel gegen Asthmabeschwerden.
Die bislang sehr einseitige Argumentation der Gegner der E-Zigaretten muss also kritisch hinterfragt werden. Wenn ein Produkt PG enthält heißt dies nicht automatisch, dass das Produkt Frostschutzmittel enthält. Man muss nach den beiden unterschiedlichen Arten von PG differenzieren. Pharmazeutisches PG, das in den Liquids enthalten ist, ist ein in der EU zugelassener Inhaltsstoff und somit völlig unbedenklich.
Wir hoffen, dass wir euch, liebe Kunden, mit dieser Darstellung eure eventuellen Ängste und Bedenken nehmen konnten. Solltet ihr Rückfragen haben stehen wir euch jederzeit sehr gerne zur Verfügung.